1 Vorwort
Wir sind studentische Hilfskräfte, solidarische Studierende und Initiativen, die sich für die Anerkennung und Verbesserung der Arbeit von Hilfskräften einsetzen. Seit August 2016 haben wir uns dreimal getroffen – dabei waren Vertreter_innen unter anderem aus Marburg, Darmstadt, Mainz, Frankfurt, Berlin, Jena und Potsdam. Das Ziel unseres Aktionsbündnisses ist Hilfskräfte hochschulübergreifend zu vernetzen und zusammen mit Hilfskraft-Initiativen, Hilfskraft-Referaten, AStAen und Gewerkschaften bessere Arbeits- und Studienbedingungen zu erkämpfen. Das vorliegende Papier ist ein gemeinsam erarbeitetes, erstes Ergebnis dieser Bemühungen und soll eine Diskussionsgrundlage bereitstellen zur Ausformulierung konkreter Forderungen und gemeinsamer Aktionen mit einer größeren Reichweite sowie als Handreichung für Interessierte dienen. Es ist unsere Überzeugung, dass Hilfskräfte einen zentralen Beitrag an den Hochschulen leisten. Dies muss gewürdigt werden, mindestens durch die tarifliche Zusicherung von grundlegendstem Arbeitsrecht und einer Vergütung die es allen Studierenden ermöglicht an der Universität zu arbeiten. Wir glauben, dass es möglich und absolut notwendig ist gemeinsam für die Verbesserung dieser Rahmenbedingungen zu kämpfen. Dies ist ein erster Schritt in einem besonders prekären Bereich an der Hochschule, die es ganz allgemein gilt zu einem gerechteren und solidarischeren Ort zu machen. Wir laden dich und euch dazu ein mit uns zu diskutieren wie dieser Kampf konkret gestaltet werden könnte.
Das Papier ist wie folgt aufgebaut: Im folgenden Kapitel geben wir einen Überblick über die Kontexte, Aufgabenfelder und Herausforderungen von Hilfskräften an verschiedenen Hochschulen. Dem folgen fünf erste mögliche Kernforderungen. Als Grundlage für den Überblick und die Forderungen dient der darauf folgende Analyseteil, der ein erster Versuch ist die vielfältigen Perspektiven zu bündeln. Der Ausblick fasst noch einmal alles prägnant zusammen und schließt mit der Einladung eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und sich ganz unterschiedlich und je nach persönlichen Kapazitäten einzubringen. Schon an dieser Stelle sei auf unser Diskussionsforum tarifdurst.de verwiesen zu dem wir euch einladen um mit uns zu diskutieren.
Zusammen wollen wir eine Grundlage schaffen damit wir uns wirksam vernetzen und aktiv werden können. Das vorliegende Papier ist ein erster Schritt in diese Richtung.
Solidarische Grüße!
Aktionsbündnis der Hilfskräfte
Frankfurt am Main, 6. Dezember 2016
2 Überblick
Der vorliegende Überblick fasst die zentralen Ergebnisse der Analyse zusammen. Detaillierte Aufschlüsselungen für einzelne Hochschulen, sowie Erläuterungen können in Kapitel 4 nachgelesen werden.
- Bundesweit liegt die Zahl der Hilfskräfte bei schätzungsweise 400.000 Studierenden.
- Ein erheblicher Teil (15% – 46%) der Stellen an den Hochschulen sind Hilfskraftstellen.
- Die Zahl der Hilfskräfte steigt, die Reallöhne sinken.
- Außer in Berlin und teilweise in NRW gibt es keine Personalvertretungen für Hilfskräfte und keine Mechanismen zu regelmäßigen Lohnanpassungen. Hilfskräfte sind häufig keine regulären Beschäftigten sondern Sachmittel.
- Mit den steigenden Studierendenzahlen wäre der Universitätsbetrieb ohne Hilfskräfte nicht aufrechtzuerhalten. Häufig wird die Überlastung von Wissenschaftlichem Personal über den Einsatz von Hilfskräften kompensiert. Die Tätigkeiten grenzen teilweise an rechtliche Grauzonen, zum Beispiel bei der Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten.
- Die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche von Hilfskräften sind sehr vielfältig, kaum einzugrenzen und vertraglich in der Regel nicht spezifiziert.
- Nicht eingeforderter Urlaub und nacharbeiten von Krankheitsausfällen sind die Regel.
- Häufig herrscht ein Mangel an Arbeitsplätzen.
- Solidarisierung unter Studierenden und Hilfskräften, die als privilegiert angesehen werden, ist schwierig.
- Doppelrolle der Arbeitgeber_innen als Vorgesetze und Prüfer_innen
- Zugang zum Wissenschaftsbetrieb als sozial selektiv, was insbesondere problematisch wird in Fächern, in denen Erfahrungen als Hilfskraft eine wichtige Zugangsvoraussetzung in den wissenschaftlichen Betrieb darstellen.
- Fehlendes Bewusstsein der Problematik in Zusammenhang mit Hilfskraft-Tätigkeiten als notwendigen Hauptverdienst und Zuverdienst.
Aufgrund der Relevanz von Hilfskräften für den alltäglichen Hochschulbetrieb und den diversen, erkennbaren Problemen, die hier als keinesfalls vollständige Auflistung genannt wurden, haben wir fünf erste Kernforderungen für gemeinsame Aktionen formuliert, die wir hier zur Diskussion freigeben möchten. Außerdem wollen wir dazu anregen die zusammengetragenen Informationen regelmäßig zu aktualisieren und zu ergänzen.
3 Fünf Kernforderungen
3.1 Tarifvertrag!
Tarifvertrag jetzt! Wir fordern, dass die Hilfskräfte in einen Tarifvertrag aufgenommen werden. Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Hilfskräfte zu erzielen, fordern wir die Aufnahme in den Tarifvertrag der Länder. Hilfskräfte sollen in den Tarifvertrag des Landes oder in den bestehenden Haustarifvertrag aufgenommen werden. Ziel muss aber bleiben: Der weitreichendste Tarifvertrag soll für Hilfskräfte maßgeblich sein!
Wir wollen endlich über unsere Arbeitsbedingungen (kollektiv) verhandeln können und tarifvertraglich festgelegte Mindestarbeitsstandards für alle Hilfskräfte erstreiten. Dieser Kampf für bessere Arbeitsbedingungen kann aber kein Kampf für uns allein sein. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten der Hochschulen. Deswegen ist es unser Ziel, in die schon bestehenden Tarifverträge aufgenommen zu werden, um mit allen anderen an der Uni Beschäftigten solidarisch gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen zu streiten. Wir lassen uns nicht spalten, wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen!
3.2 Personalvertretung!
Keine Arbeit ohne Personalvertretung. Wir fordern, dass alle Hilfskräfte zukünftig durch eine Personalvertretung, analog zu den bestehenden Personalräten, vertreten werden. Die Praxis, dass zehntausende Hilfskräfte keine Ansprechpartner_innen außer den Hochschulverwaltungen – also dem Arbeitgeber – haben, muss endlich ein Ende finden. In den Bundesländern, in denen wir Hilfskräfte per Gesetz von einer Personalvertretung ausgeschlossen sind, müssen diese Gesetze geändert werden. In den übrigen Bundesländern müssen die Hilfskräfte eine Personalvertretung bekommen, die der Personalvertretung der anderen Hochschulbeschäftigten in nichts nachsteht.
3.3 Lohnforderung!
Wir Hilfskräfte haben zum Teil seit Jahren keine Lohnsteigerung erhalten. Dadurch stehen die Hilfskräfte von heute in den meisten Fällen finanziell schlechter da als die Hilfskräfte vor zehn Jahren. Wir fordern deshalb, dass die Kürzung der Reallöhne ein Ende nimmt. Der durch Preissteigerung hervorgerufene Lohnverlust in den letzten Jahren muss ausgeglichen werden. Uns erscheint daher eine Erhöhung der Löhne auf 16€ bundesweit angemessen. Mit der Aufnahme in einen Tarifvertrag stellt sich für uns Hilfskräfte die Frage der Eingruppierung innerhalb des Tarifvertrages. Bei der Eingruppierung dürfen keine Hilfskräfte ‚hinten runter fallen‘. Wir fordern deshalb, dass es bei der Eingruppierung für keine Hilfskraft zu einer Lohnsenkung kommen darf. Unser Ziel ist ein bundesweit einheitlicher Lohn für Hilfskräfte, so dass es an allen Hochschulen gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt.
3.4 Mindestvertragslaufzeiten!
In Zeiten, in denen ständig Obergrenzen gefordert werden, fordern wir Untergrenzen. Der Abschluss von tausenden Kleinstverträgen muss ein Ende finden. Eine Personalpolitik, die darauf baut immer wieder Arbeitsverträge von unter einem Jahr zu vergeben, ist weder nachhaltig, noch sorgt sie für Planungssicherheit für uns Hilfskräfte. Wir fordern, dass unbefristete Arbeitsverträge endlich die Regel werden. Das heißt konkret, dass Hilfskraftstellen nur noch in Ausnahmefällen, wie Krankheitsvertretung, befristet werden dürfen. Das mit dem Wissenschaftzeitvertragsgesetz ermöglichte Kettenbefristungssystem gehört abgeschafft.
3.5 Utopischer Horizont!
Bei der Verbesserung der Situation der Hilfskräfte geht es nicht nur um mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen eines großen Teils der Beschäftigten an der Uni. Wir wollen die Forderungen nach Lohnerhöhungen, Mindestvertragslaufzeiten und einem Traifvertrag in Zusammenhang bringen mit den generellen Fragen danach, wem die Universität gehört und wie wir frei und selbstbestimmt leben, arbeiten und studieren können. Wir denken, ohne unsere Forderungen in eine weitergehende Gesellschaftsanalyse und -kritik einzubetten, wird es nie zu selbstbestimmtem Arbeiten und Leben kommen, sondern stets weiter nur Abwehrkämpfe geführt werden und keine radikale Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen eintreten. Daher müssen wir die Frage aufwerfen: Wie stellen wir uns die ideale Universität vor?
Daher haben wir uns über unsere unmittelbaren Forderungen hinaus weitere Ziele gesteckt: Zweck unserer Arbeit ist es, Hilfskräfte – und andere Studierende wie auch alle anderen an den Unis Beschäftigten – zu motivieren, sich für bessere Arbeitsbedingungen gemeinsam, solidarisch einzusetzen und sich nicht weiter unter Wert zu verkaufen. Wir wollen zeigen, dass gegen den Prekarisierungstrend eine Organisierung auch im hochgradig inidividualisierten Wissenschaftsmetier möglich und nötig ist. Damit geht für uns einher, dass wir die Möglichkeit zur kollektiven Selbstbestimmung der eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen wieder aufs hochschulpolitische Tableau bringen wollen: Den Kampf für einen Tarifvertrag der Hilfskräfte begreifen wir als Chance, die Umrisse einer anderen, besseren, solidarischeren Hochschule zu entwickeln.
4 Analyseteil
Um was geht es eigentlich, wenn wir von Hilfskräften sprechen? Wie sind die Arbeitsbedingungen und Kontexte in denen Hilfskräfte arbeiten und warum ist es notwendig den Status quo zu kritisieren und sich für eine Veränderung der aktuellen Situation einzusetzen? Die Analyse versucht erste Hinweise zur Beantwortung dieser Fragen zu geben.
4.1 Um wie viele Personen geht es eigentlich und wie sind die Grundvoraussetzungen?
Bei den Hilfskräften handelt es sich um einen nicht unbedeutenden Teil der Beschäftigten der Hochschulbereiches. Bundesweit lag die Zahl der studentischen Mitarbeiter_innen im Wintersemester 2010/2011 schätzungsweise bei 400.000. In dieser Zahl sind wissenschaftliche Hilfkräfte noch nicht mit inbegriffen. So gab es in Hessen allein im Jahr 2015 schätzungsweise fast 12.700 Hilfkräfte. Nicht nur in der Summe, sondern auch in den relativen Zahlen zeigt sich die Bedeutung der Hilfskräfte für die Hochschulen. Ein erheblicher Teil der Stellen an den Hochschulen sind Hilfskraftstellen:
So hat die Philipps-Universität Marburg ohne studentische Hilfskräfte insgesamt 4634 Beschäftigte. Zusammen mit den 1.531 Hilfskräften kommt die Philipps-Universität auf 6.165 Beschäftigte. Die studentischen Hilfskräften machen hier 27,7% der Beschäftigten aus. Wenn studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zusammen betrachtet werden machen die Hilfskräfte einen Anteil von 24,8% aus.
Die Goethe-Universität gibt an, im Jahr 2015 1999 studentische Hilfskräfte beschäftigt zu haben. Dazu kommen 253 wissenschaftliche Hilfskräfte. Das Personal ohne diese Hilfskräfte (d.h. Professuren, administrativ-technisches Personal, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen) wird von der Goethe Uni im Jahresbericht 2015 mit 5.436,59 angegeben. Die Hilfskräfte machen somit einen Anteil von über 29 Prozent aller Angestellten an der Universität aus. Eine Besonderheit an der Universität Frankfurt ist, dass die tariflich beschäftigten Mitarbeiter_innen einen Haustarifvertrag mit der Stiftungsuniversität aushandeln.
Einen deutlich höheren Anteil von Hilfskräften hat die Technische Universität Darmstadt. Den 4.705 regulär Beschäftigten stehen 3.149 Hilfskräfte gegenüber. Das bedeutet, dass die 2.950 studentischen und 199 wissenschaftlichen Hilfskräfte einen Anteil von 40% ausmachen. Die studentischen Hilfskräfte allein kommen auf einen Anteil von 37,6.
In Kassel haben im Jahr 2011 1712 Hilfskräfte gearbeitet.
An der Friedrich-Schiller-Universität Jena machten 2011 die 2.978 studentischen und die 1.049 wissenschaftichen Hilfskräfte zusammen 41% der Beschäftigten aus. Damit liegt die FSU Jena im thüringischen Mittelfeld, was den Anteil von Hilfskräften am Gesamtpersonal betrifft. Die Spanne reicht hier von 15% an der Bauhaus-Universität Weimar bis hin zu 46% an der Fachhochschule Nordhausen und der Universität Erfurt.
In Berlin gibt es rund 8.900 studentische Beschäftigte an den öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes. 865 sind bei der Berliner Charité über eine Tochterfirmen-Konstruktion angestellt, wodurch sie keine studentischen Beschäftigten im Sinne des Berliner Hochschulgesetzes sind und aus dem Tarifvertrag und den folgenden Statistiken fallen. Von den übrigen ca. 8.000 arbeiten 1.800 in Bibliotheken und Verwaltung und der Rest in akademischen Aufgabenfeldern. Ihnen stehen auf der akademischen Seite 11.500 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, 2.800 Profs, 5.000 Lehrbeauftragte und 1.300 Privatdozent*innen gegenüber sowie 16.200 Beschäftigte auf der nicht-akademischen Seite. In Berlin gibt es keine „wissenschaftlichen Hilfskräfte“. An der Technischen Universität Berlin stellen die studentischen Beschäftigten sogar die größte Beschäftigtengruppe, wo sie mit 2.651 von 8.296 Beschäftigten ganze 32 Prozent ausmachen. Beim Vergleich dieser Zahlen mit anderen Bundesländern ist zu beachten, dass studentische Beschäftigte in Berlin vergleichsweise umfangreiche Verträge haben. Außerhalb der Charité arbeitet der Großteil (rd. 5.000) der studentischen Beschäftigten 40 oder 41 Stunden pro Monat; sehr viele (rd. 1.900) arbeiten mehr als 41 Stunden, die Hälfte davon 80 Stunden.
Es zeigt sich, dass die Zahl der Hilfskräfte und ihr Anteil an den Summe der Beschäftigten zwischen den Hochschulen variiert. Dabei wird aber auch deutlich, dass Hilfskräfte keine kleine Gruppe der Beschäftigten an den Hochschulen sind. Im Gegenteil: Hilfskräfte besetzen einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Stellen an deutschen Hochschulen. Und da die Zahl der Hilfskräfte beständig steigt, wächst damit auch ihre Bedeutung für die Hochschulen. Generell ist zu beobachten, dass die Zahl der Hilfskräfte an den Hochschulen steigt, gleichzeitig sinken aber die Reallöhne.
Mehr Studierende, mehr Hilfskräfte
Die Zahl der Hilfskräfte steigt, aus den unterschiedlichsten Gründen, in den letzten Jahren an. An der Philipps-Universität Marburg stieg die Zahl der studentischen Hilfskräfte von 1.147 im Jahr 2009 um 25% auf 1.531 im Jahr 2015. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften lässt sich in Marburg eine ähnliche Tendenz ablesen. Während 2009 noch 146 wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt waren, stieg die Zahl um 16% auf 174 im Jahr 2015. Damit sind in Marburg 2015 24% mehr Hilfskräfte beschäftigt als noch im Jahr 2009.
Auch an der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist im selben Zeitraum ein Zuwachs an Hilfskräften zu verzeichnen. Während 2009 noch 1.564 studentische Hilfskräfte an der Goethe-Universität arbeiteten, waren es 2015 1.999. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften gab es einen Zuwachs von 226 auf 253. Das bedeutet, dass es bei den studentischen Hilfskräften eine Steigerung von 22%, bei den wissenschaftlichen Hilfskräften von 11% und in der Summe um 21% gegeben hat.
Einen starken Anstieg gab es auch bei der TU Darmstadt. Während die Zahl der wissenschaftlichen Hilfskräfte um 26% von 147 auf 199 stieg, waren es im Jahr 2009 1.923 studentische Hilfskräfte, die auf 2.950 im Jahr 2015; eine Steigerung um 35%. Insgesamt sind 2015 34% mehr Hilfskräfte an der TU Darmstadt beschäftigt als noch im Jahr 2009.
In Berlin ist die Zahl der studentischen Beschäftigten außerhalb der Universitätsmedizin von 2009 bis 2015 um 19 % von 6.788 auf 8.084 gewachsen. Im September 2016 teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf Anfrage mit, dass aus ihrer Sicht insgesamt jedoch ein signifikanter Anstieg der Zahl der studentisch Beschäftigten nicht erkennbar sei. Tatsächlich scheint die Zahl in den Jahren seit 2013 bei ungefähr 8000 stagniert zu sein.
Ohne die Vielzahl an studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften wäre der Universitätsbetrieb nicht aufrechtzuhalten. So wird zunehmend mehr Lehre, gerade in der Studieneingangsphase, von Hilfskräften übernommen, weil mit Hilfe günstiger Tutorienstellen der starke Zuwachs der Studierendenzahlen leichter zu stemmen ist. Die steigende Zahl der Hilfskräfte verdeutlicht, dass die steigenden personellen Anforderungen an die Hochschulen nicht zuletzt von Hilfskräften aufgefangen werden. Es bedeutet aber auch, dass ein immer größer werdender Teil der Beschäftigten der Hochschulen nicht durch einen Tarifvertrag erfasst wird.
Mit der zunehmenden Zahl der Hilfskräfte steigt auch die zunehmende Arbeitsplatz-Knappheit. Viele Hilfskräfte haben keinen festen oder überhaupt keinen Arbeitsplatz an der Uni und müssen somit von Zuhause arbeiten oder sich Tag für Tag erneut einen Platz in der Bibliothek sichern. Für die Hilfskräfte ist dementsprechend auch eine gemeinsame Organisation mehr als schwierig. Die Hilfskräfte wissen zumeist nicht voneinander – solange sie nicht am gleichen Projekt arbeiten. Hier wird die Dringlichkeit einer Personalvertretung, aber vor allem die zunehmende Vereinzelung der Arbeit deutlich, die eine Organisierung erschwert, sie aber umso dringlicher benötigt, um diesen Missständen gemeinsam, kämpferisch und solidarisch begegnen zu können.
Sinkende Reallöhne
Während, wie bereits dargestellt die relative und absolute Zahl der Hilfskräfte an den Hochschulen steitgt, stagniert der Lohn der Hilfskräfte.
An der Philipps-Universität Marburg wurden zum 01.01.2016 das letzte Mal der Lohn für Hilfskräfte erhöht. Bis zu diesem Zeitpunkt haben studentische Hilfskräfte 8,50€ (zu diesem Zeitpunkt der bundesweite Mindestlohn), studentische Hilfskräfte mit dem erhöhten Stundensatz 10,00€ und wissenschaftliche Hilfskräfte 13,50€ verdient. Der Stundenlohn ist dabei einheitlich um 50 Cent angehoben worden.
Bei der vorherigen Lohnerhöhung in Marburg, sieben Jahre zuvor, wurde der Stundenlohn für studentische Hilfskräfte von 8,02€ auf 8,50€ erhöht, der erhöhte Stundensatz für studentische Hilfskräfte auf 10,00€ gesetzt und der Stundenlohn für wissenschaftliche Hilfskräfte von 12,69€ auf 13,50€ erhöht.
In Frankfurt bekamen bis September 2015 studentische Hilfskräfte ohne Abschluss 8,50 Euro/Stunde, solche mit Bachelor-Abschluss 10,00 Euro und wissenschaftliche Hilfskräfte 13,50 Euro. In Folge von Streiks im Jahr 2015 kam es zu einer Lohnerhöhung um 50 Cent. Seit dem 1.1.2016 wird außerdem das Weihnachtsgeld der Hilfskräfte auf den monatlichen Lohn umgelagert (um diese „Sonderzahlung“ auch an nur im Sommersemester Beschäftigte auszuzahlen), was eine weitere „Lohnerhöhung“ um 50 Cent bzw. 70 Cent für wissenschaftliche Hilfskräfte ausmacht. Ab dem 1.1.2016 bekommen studentische Hilfskräfte ohne Abschluss somit 9,50 Euro; studentische Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss 11 Euro und wissenschaftliche Hilfskräfte 14,70.
Während der in Berlin seit 1986 bestehende Tarifvertrag für studentische Beschäftigte II (TV Stud II) in den ersten 15 Jahren mit der Inflation Schritt hielt, ist er seit 2001 auf dem absteigenden Ast. Seitdem liegt der Stundenlohn für Tutor*innen dauerhaft bei 10,98 Euro. Seit 2003 werde auf Drängen der Gewerkschaften keine Lohngruppen mehr diffferenziert. Dafür gibt es eine theoretische Möglichkeit, in Einzelfällen bis zu 16,47 Euro pro Stunde zu zahlen, die aber offenbar so gut wie nicht angewendet wird. An der TU Berlin wurden bisher sieben von tausenden TVStud-Verträgen mit einem Stundenlohn über 10,98 Euro geschlossen. Ferner zahlen die Hochschulen seit 2004 kein Weihnachtsgeld mehr. Die TU Berlin hat dadurch nach eigenen Angaben 11.877.897,60 Euro an Weihnachtsgeld. In Berlin sind zugleich die Lebenserhaltungskosten rasant gestiegen. In den von vielen Studis bewohnten Gegenden und Wohnungstypen sind Verdopplungen der Quadratmetermieten seit 2001 keine Seltenheit. Da die Berliner Regierung seit einem Jahrzehnt an öffentlichem Studi-Wohnheimplatz-Ausbau scheitert, floriert der Bau von privaten Studiwohnheimen.
Wie an der Darstellung der Löhne zu sehen ist, wird für Hilfskräfte ein differenzierter Lohn gezahlt. So verdienen wissenschaftliche Hilfskräfte (die es nicht in allen Bundesländern gibt) mehr als studentische Hilfskräfte. Zusätzlich gibt es verschiedene Regelungen nach denen studentische Hilfskräfte einen unterschiedlichen Stundenlohn bekommen. Meist wird dabei entweder nach der Qualifikation der Hilfskräfte unterschieden, oder nach der Art der Tätigkeit. Wenn nach Qualifikation unterschieden wird, bekommen Hilfskräfte die bereits einen B.A., ein Vordiplom oder eine andere „Zwischenprüfung“ abgelegt haben einen erhöhten Stundensatz – unabhänig davon, ob sich die Hilfskräfte am gleiche Projekt arbeiten oder zum Beispiel das gleiche Tutorium geben. Bei der Unterscheidung nach Tätigkeit werden die Hilfskräfte besser vergütet, „denen anspruchsvolle Aufgaben im Bereich der Lehre und Forschung übertragen werden.“[^FN-shk-leitfaden-darmstadt]
Für Hilfskräfte gibt es keinerlei Mechanismen, die in irgendeiner Form sicherstellen könnten, dass zumindest die Anpassung der Löhne an die steigenden Lebenshaltungskosten gewährleistet wäre, die eine reale Lohnerhöhung herbeiführen könnte. Im Gegenteil: De facto sinkt der Lohn bundesweit seit Jahren, auch wenn das aufgrund der kurzen Beschäftigungszeiten für die meisten kaum erfahrbar ist. Die letzte Lohnerhöhung ist häufig nahezu ein Jahrzehnt her, musste hart erkämpft werden oder wurde gar nur durch die Einführung des Mindestlohns erzwungen. Ohne die Möglichkeit, bei Tarifverhandlungen vertreten zu sein, fehlt Hilfskräften ein institutionalisierter Weg, auf dem eine Lohnforderung angebracht werden könnte.
Wir bereits erwähnt werden Hilfskräfte eher als Aushilfen, denn als qualifiziertes Personal gesehen. Dementsprechend werden sie auch bezahlt. So haben Hilfskräfte niedrigere Löhne und kürzer befristete Verträge als diejenigen, die die gleichen Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter_innen oder als technisch-administratives Personal ausüben. Diese meist deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen werden mit einem privilegierten Zugang zum wissenschaftlichen Betrieb und zur Infrastruktur der Hochschulen rechtfertigt. Und diese Vorteile sind in einigen Bereichen sicher auch gegeben – auch wenn sie, wie vorher schon dargestellt, meist den Hilfskräften, die technisch-administrative Arbeit leisten, nicht zu Gute kommen. Es bedeutet aber auch, dass diese Hilfskräfte erheblich bei ihrer Zukunftsplanung eingeschränkt werden. Längerfristige Verpflichtungen lassen sich schlecht eingehen, wenn die Finanzierung des eigenen Lebensunterhaltes immer wieder zur Disposition steht. Sie erhöhen außerdem die Abhängigkeit von der eigenen Stelle. Damit steigt der Druck den Vorgesetzten zu gefallen und es sinkt die Bereitschaft Missstände im Arbeitsverhältnis zu kritisieren.
4.2 Arbeitsbedingungen- und Bereiche von Hilfskräften
Die Tätigkeiten und (Arbeits-)Bereiche von Hilfskräften sind sehr vielfältig. Hilfskräfte werden an den Hochschulen in den unterschiedlichsten Bereichen mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut. Ein erwartbares Tätigkeitsfeld für Hilfskräfte findet sich in den Fachbereichen wo sie
- Tutorien leiten,
- Lehrveranstaltungen vorbereiten,
- Rechercheaufgaben übernehmen,
- Klausuren betreuen und korrigieren,
- Studierende betreuen,
- Scannen und Kopieren,
- und in den wissenschaftlichen Zentren der Hochschulen.
Hilfskräfte arbeiten aber auch
- in der Hochschulverwaltung,
- in den Bibliotheken,
- in den Hochschulrechenzentren,
- an Studierenden-Informations-Telefonen,
- in Integrationsprojekten,
- in botanischen Gärten,
- in medizinischen und
- naturwissenschaftlichen Laboren,
- in der Studienberatung,
- in Serviceeinrichtungen wie International Office oder Weiterqualifizierungszentren,
- in Sekreteriaten
- und in Pressestellen.
Es lässt sich insgesamt nicht klar eingrenzen, in welchen Bereichen Hilfskräfte arbeiten und in welchen nicht. Hilfskräfte sind immer mehr zu einer (fast) beliebig einsetzbaren Arbeitsressource geworden. Ihr Einsatzort richtet sich vor allem nach dem Bedarf der Hochschulen und nur nachrangig nach den hochschulrechtlichen Vorgaben und den wissenschaftlichen Ausbildungsinteressen der Hilfskräfte.
Entsprechend der Arbeitsorte sind die Tätigkeitsfelder sehr unterschiedlich. Am sichtbarsten für Studierende dürften dabei Tutorien sein, die von Hilfskräften geleitet werden. Auch Tagungsvorbereitung, das Redigieren von wissenschaftlichen Texten und Literaturrecherchen sind Aufgaben die von Hilfskräften erfüllt werden. Diese Arbeiten geben den Hilfskräften einen Einblick in das wissenschaftliche Arbeiten und bereiten auf eine mögliche Karriere im Wissenschaftsbetrieb vor.
Viele Hilfskräfte arbeiten hingegen nicht direkt in der Wissenschaft, sondern decken viele andere Arbeitsbereiche ab. So machen sie Aufsicht in Bibliotheken, machen Einlasskontrollen in botanischen Gärten, betreuen technische Infrastruktur, stemmen die Arbeit von ganzen Sekretariaten, scannen Bücher und andere Dokumente, besetzen universitäre Beratungstelefone, schneiden Filme, layouten Dokumente, betreuen Gastwissenschaftler_innen, führen Aufgaben in Laboren durch, Betreuen medizinische und psychologische Studien, betreuen Websites und und und. Diese Liste ließe sich gut weiter fortsetzen. Deutlich ist aber, dass die Arbeiten bei weiten nicht alle der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation dienen. Viel mehr werden seit Jahren immer mehr Tätigkeiten an Hilfskräfte übertragen.
Zufriedenheit
Die Zufriedenheit der Hilfskräfte mit ihren Stellen ist sehr unterschiedlich. Gerade bei kleineren Stellen, die nicht den Lebensunterhalt finanzieren sollen und die ein klares Aufgabenprofil haben, ist die Zufriedenheit meist vergleichsweise hoch. Unzufriedenheit stellt sich meist bei Hilfskräften mit längeren Verträgen ein, wenn sich ihre Tätigkeit stark verdichtet, Konflikte am Arbeitsplatz bestehen, Routineaufgaben ohne Anspruch zur Dauertätigkeit werden oder andere Probleme auftreten. Das betrifft vor allem Hilfskräfte die nicht direkt in Forschung und Lehre arbeiten, da gerade Infrastrukturstellen keine besseren Zugang zu Wissenschaft und Forschung versprechen.
Qualifizierung
Fast alle Hilfskraftverträge sind befristet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten zur Befristung, zum einen das Teilzeit- und Befristungsgesetz, was selten als Befristungsgrundlage dient, und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Das WissZeitVG macht deutlich, dass eine Befristung nur zulässig ist, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifizierung dient. Viele der Hilfskraftstellen erfüllen diese Voraussetzungen aber nicht. Gerade bei Hilfskraftstellen im technisch-administrativen Bereich findet in der Regel keine wissenschaftliche Qualifizierung statt. Im Gegenteil, für diese Stellen müssen meistens Qualifikationen (wie gute Kenntnisse mit der EDV) mitgebracht werden, um die Stellen überhaupt ausüben zu können.
Entsprechend der Tätigkeit sind die Anforderungen für die Stellen sehr unterschiedlich. Während Einlasskontrollen und Ticketverkauf keiner eigenen Ausbildung bedürfen und eine Einarbeitung relativ schnell geht, werden an anderer Stelle ausgebildete Beschäftigte durch Hilfskräfte ersetzt. So werden in Bibliotheken, Hochschulrechenzentren und Sekretariaten immer öfter anstelle von regulärem Personal (mit abgeschlossener Berufsausbildung) Hilfskräfte für dieselbe Tätigkeiten eingestellt, allerdings zu wesentlich schlechteren Bedingungen und meist ohne eine ordentliche Berufsausbildung für die Stellen zu haben. Es sind diese Stellen, bei denen Hilfskräfte eingesetzt und nach dem WissZeitVG befristet werden, bei denen aber allen beteiligten klar ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Lohndumping
Das hat aber nicht nur Konsequenzen für die Hilfskräfte, denen die wissenschaftliche Qualifikation vorenthalten wird. Wenn statt eine teurere technisch-administrative Stelle einzurichten, Sekretariats- oder Bibliotheksaufgaben an wesentlich günstigere Hilfskräfte delegiert werden, findet Lohndumping statt. Davon sind vor allem Personen betroffen die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dann aber entweder keine Stelle bekommen, oder deren Stelle durch Hilfskräfte ersetzt werden. Nur wenn die Hilfskräfte zusammen, solidarisch mit den anderen Beschäftigten der Hochschulen in Tarifverhandlungen eintreten, kann diese Spaltung der Belegschaften verhindert werden.
Keine vertraglich festgelegte und ausufernde Tätigkeiten
Arbeitsverträge von Hilfskräften haben in der Regel keine Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung. Wenn es eine Ausschreibung für die Stelle gegeben hat, liefert diese eine grobe Einordnung welche Tätigkeiten im Rahmen der Stelle erwartet werden. Es gibt tatsächlich einige Stellen, bei denen das Fehlen einer Tätigkeitsbeschreibung keine großen Auswirkungen hat, weil die Stellen über Jahre hinweg immer wieder neu vergeben werden, die Tätigkeit sich aber in den Jahren so gut wie nicht ändert. Immer häufiger kommt es aber vor, dass Hilfskräfte neue Aufgaben- und Verantwortungsbereiche überantwortet bekommen. Gerade Hilfskräfte, die länger auf ihrer Stelle arbeiten – wenn auch meist über Kettenverträge – machen die Erfahrung, dass sie im Laufe der Zeit Verantwortlichkeiten „sammeln“. Gerade unvorhergesehene Aufgaben werden gern „auf Zuruf“ verteilt und nach Verfügbarkeit vergeben. Folglich findet an dieser Stelle häufig keine nachhaltige Strukturierung der Arbeit(-sbereiche) und Arbeitsplanung statt.
So kommt es vor, dass eine Hilfskraft ausnahmsweise mal das Einstellen von Seminarmaterialien übernimmt, in der Folge aber immer wieder diese Aufgabe übernehmen muss und die zentrale Ansprechperson für die Aufgabe wird, obwohl sie beispielsweise für die Pflege der Institutswebseite eingestellt worden ist. In den meisten Fällen führt das nicht dazu, dass für diese Mehrarbeit mehr Stunden veranschlagt werden oder die Arbeitsanteile in den anderen Arbeitsbereichen reduziert werden. Die neuen Arbeiten sollen meist noch nebenbei erledigt werden.
Nicht zuletzt kommt einigen Hilfskräften dabei Arbeit mit viel Verantwortung zu, ohne dass sie auf diese Arbeit vorbereitet worden wären, noch dass ihnen diese Verantwortung vergütet wird. Vielmehr wird immer häufiger die (Selbst-)Verantwortlichkeit der Hilfskräften erwartet.
Diese starke Selbstverantwortung zeigt sich auch darin, dass die meisten Hilfskräfte nicht auf ihren Stellen eingearbeitet werden. In den wenigsten Fällen sind die Vorgänger_innen bei Arbeitsbeginn noch vor Ort und können bei der Erschließung der neuen Stellen Fragen beantworten und helfend zur Seite stehen. Diese Aufgaben kommen den Vorgesetzten und den Kolleg_innen zu, wobei diese meist dafür auch kaum Kapazitäten haben und Einarbeitung für diese eine zusätzliche Belastung bedeuten. Nicht zuletzt kommt es immer wieder vor, dass von Hilfskräften erwartet wird, dass sie für die Einarbeitung vor Vertragsbeginn oder zur Einarbeitung nach Vertragsende zur Verfügung stehen, auch wenn es eher Ausnahmen zu sein scheinen und die Verträge teilweise schon ausgelaufen sind.
Überarbeitung des wissenschaftlichen Personals
Dass Hilfskräfte in immer mehr Aufgabenbereichen eingesetzt werden und immer stärker in Bereich arbeiten, in denen sich nicht arbeiten sollten ist nicht zuletzt die Konsequenz der steigenden Belastung im Hochschulsystem. Zum einen ist in den letzten Jahren die Zahl der Studierenden an den Hochschulen gestiegen, womit es schlichtweg mehr Personal bräuchte um diese Studierenden ordentlich zu betreuen. Auf der anderen Seite ist mit der Einführung des Bachelor-/Mastersystems der Aufwand im Hinblick auf die ständige Überprüfung der Studierenden gestiegen. Diese steigende Arbeitslast spüren zwar vereinzelt auch Professor_innen, aber vor allem der wissenschaftliche Mittelbau. Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen sind es, die zu großen Teilen die Last von ihren Professor_innen weitergereicht bekommen, aber selbst meist keine Kapazitäten haben diese zusätzliche Arbeitslast zu tragen. So wird die Arbeit innerhalb der Hochschulhierarchie immer weiter nach unten verteilt. So lange die höheren Anforderungen im Hochschulbereich nicht durch mehr Personal aufgefangen werden, werden die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten weiter leiden.
Um die bundesweit steigende Zahl an Studierenden angemessen betreuen zu können müssen zusätzliche, ordentliche Stellen geschaffen werden. Nicht zuletzt weil sich sonst auf der einen Seite die Elitenbildung innerhalb des wissenschaftlichen Nachwuchses wieder verstärkt, weil nur noch diejenigen Stellen an Hochschulen annehmen, die die Arbeitslast und das geringere Einkommen kompensieren können; es sich also leisten können. Auf der anderen Seite treffen ein schlechter Betreuungsschlüssel vor allem diejenigen, die mehr auf Erfahrungen, Hinweise und persönliche Absprachen angewiesen sind, weil sie sich nicht auf finanzielle Unterstützung und Erfahrungswissen durch (Akademiker_Innen-)Eltern und ältere Geschwister verlassen können, zum Beispiel.
Selbstverantwortung
Bei der Betreuung von (Lehr-)Veranstaltungen kommt Hilfskräften eine Vielzahl an Aufgaben zu, die sie selbstständig zu bewältigen haben. Das Vorbereiten der Lehrmaterialen, die Leitung der Seminarsitzungen und Tutorien, die Betreuung der Studierenden vor und nach den Seminarsitzungen – auch außerhalb der Sprechstundenzeiten – und die Korrekturen sind dabei die sichtbarsten Tätigkeiten. Wie aufwändig diese Arbeiten sind, hängt nicht zuletzt davon ab wie gut der eigene Lehrstuhl organisiert ist und die Hilfskräfte unterstützt. Gibt es Probleme, ist es fast immer an den Hilfskräften diese Probleme zu lösen, ob sie vom Lehrstuhl unterstützt werden oder nicht. Das liegt zum einen daran, dass die Hilfskräfte hoch motiviert sind den anderen Studierenden gute Lehrveranstaltungen zu bieten, da sie aus eigener Erfahrung wissen wie wichtig gute Lehrveranstaltungen für ein gutes Studium sind. Zum Anderen ist gerade für die Hilfskräfte, die für ein Tutorium beschäftigt werden und darauf hoffen ein weiteres mal ein Tutorium zu leiten, klar, dass sie nur erneut beschäftigt werden, wenn sie einen möglichst guten Eindruck hinterlassen. So oder so fällt die Verantwortung immer auf die Hilfskräfte zurück. Weder gibt es hier effektive Möglichkeiten sich benötigte Unterstützung einzufordern, noch wird dieser Verantwortung in den Stundenlöhnen Rechnung getragen. Im Gegenteil: Meist wird schlechte Planung und Vorbereitung von Lehrstühlen durch unbezahlte Mehrarbeit der Hilfskräfte ausgeglichen.
Auch die Klausurvorbereitung und -korrektur stellt Hilfskräfte häufig vor das Problem, Arbeiten nicht so betreuen zu können, wie sie es für notwendig halten. Bei wachsenden Studierendenzahlen steigen auch die Seminar- und Tutoriengrößen. Die Hilfskraftstellen werden an den wachsenden Zeitaufwand für Korrekturen und Hilfestellungen/Betreuungszeiten häufig nicht nachjustiert. Somit bleibt den Hilfskräften letztendlich entweder die Mehrarbeit oder der Arbeitsboykott zu Lasten der Studierenden.
Unbezahlte Überstunden
Tutor_innen sind zumeist außerhalb der Institute tätig und bereiten ihre Tutorien in privaten Räumen oder in der Bibliothek vor. Dabei wird primär über E-Mails kommuniziert und diese E-Mails bilden meist die Grundlage für das eigene Arbeiten. Wie in anderen Arbeitsbereichen gibt es auch bei Hilfskräften zunehmend die Tendenz, dass Hilfskräfte auch in ihrer (eigentlichen) Freizeit ihre Dienstlichen Mails lesen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Hilfskräfte keine eigenen E-Mail-Account für ihre Arbeit gestellt bekommen, sondern entweder ihre universitäre E-Mailadresse nutzen oder gar einen private E-Mailadresse benutzt wird. Zusätzlich ergibt sich aber auch immer häufiger der Anspruch ständiger Erreichbarkeit, sei es von den Vorgesetzten oder anderen Studierenden. Von Hilfskräften wird dabei erwartet, dass sie all diesen Anforderungen in einem stets geringer werdenden Zeitumfang gerecht werden. Bei Neuausschreibungen wird gerne an der Stundenzahl der Verträge geschraubt, der Arbeitsumfang bleibt davon aber meistens unangetastet. Die vertraglich festgelegte Stundenzahl wird damit immer mehr zu einer fiktiven Größe. Tatsächlich leisten viele mehr Arbeit, als vereinbart ist und am Ende des Monats ausbezahlt wird.
So wird die Arbeitszeit von Hilfskräften in der Lehre häufig auf Vertrauensbasis geregelt. Dabei geht Hilfskräften schnell der Überblick über ihre tatsächlich geleistete Arbeit verloren: Ansprachen auf dem Gang, die Antwort auf ein oder zwei Mails oder der letzte Gefälligkeitsdienst werden von vielen nicht als Arbeitszeit aufgeschrieben, wenn sie diese denn überhaupt erfassen. Reichen die vertraglich festgelegten Stunden nicht aus, um die angefallene Arbeit zu bewältigen, scheint für viele klar zu sein: Sie haben zu langsam gearbeitet. Dass sich diese Mehrarbeit häufig schlicht daraus ergibt, dass die Arbeit nicht in der vertraglich vereinbarten Zeit zu schaffen ist und uniintern unbezahlte Mehrarbeit häufig stillschweigend vorausgesetzt wird, bleibt vielen erst einmal nicht ersichtlich.
Die fast überall festzustellende Verdichtung der Arbeit und die Erwartung der ständigen Erreichbarkeit sind nur zwei Faktoren, die dazu führen, dass Hilfskräfte Überstunden machen. Gerade, wenn es darum geht ein Projekt abzuschließen, Arbeiten termingerecht korrigiert werden müssen, eine Konferenz organisiert wird oder die Zuarbeit für den Lehrstuhl fertig gemacht werden muss, ist es für die meisten Hilfskräfte und Vorgesetzten selbstverständlich, dass Überstunden gemacht werden. Überstunden werden in der Regel nicht angeordnet, weil sie selbstverständlich erscheinen. Gerade bei Stellen die keine Dienstpläne haben, also in den Fachbereichen und Instituten gelten Überstunden als selbstverständlich. Diese Überstunden können in einigen Fällen „abgefeiert“ werden. In den meisten Fällen wird aber trotzdem weiter gearbeitet, was dazu führt, dass viele Hilfskräfte unbezahlte Mehrarbeit leisten. Die Konsequenz daraus ist, dass der eigentlich schon geringe Stundenlohn reell noch weiter sinkt.
4.3 Der Job an der Uni als nebenberufliche Tätigkeit
Eine Stelle als Hilfskraft gilt als nebenberufliche Tätigkeit. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Hilfskräfte. Zum einen ist die maximale Monatsstundenzahl auf 82 Stunden im Monat (also eine halbe Stelle) begrenzt. Das bedeutet, dass Hilfskräfte die ihren Lebensunterhalt mit dieser Stelle bestreiten, nicht über einen bestimmten (je nach Stundenlohn unterschiedlichen) Monatslohn kommen können. Reicht dieser Lohn nicht aus müssen sich diese Hilfskräfte eine weitere Stelle suchen.
Zum anderen sind die Stellen als Hilfskraft, so lange der Monatslohn nicht über 450€ liegt, ein Minijob und damit nicht sozialversicherungspflichtig. Die Folge ist, dass mit diesen Stellen zum Beispiel kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 entsteht. Für Hilfskräfte, die nicht mehr als Studierende eingeschrieben sind, zeigen sich die kurzen Vertragslaufzeiten im Bezug auf das Arbeitslosengeld 2 als Problem. Um Sanktionen zu vermeiden müssen sich alle Erwerbstätigen drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages bei der Arbeitsagentur erwerbslos melden. Das erwerbslos-Melden und das ständige Suchen nach anderen, zusätzlichen und/oder langfristigeren Jobperspektiven erzeugt vor Unsicherheit und Stress. Die Stelle hat somit ganz unterschiedliche Bedeutungen fürs eigene Leben.
Zuverdienst
Im Hinblick auf den Umfang der Arbeitsverträge ist die Situation der Hilfskräfte sehr verschieden. Für die meisten Hilfskräfte gibt es zum Beispiel keine Mindestvertragslaufzeiten. Das heißt, dass auf drei Monate oder weniger befristete Arbeitsverträge keine Seltenheit sind. Je nach Vertragslaufzeit und Stundenumfang richtet sich ob die Hilfskraftstelle geeignet ist den eigenen Lebensunterhalt zu sichern oder nicht. Bei einer Vertragslaufzeit unter einem Jahr kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Stellen den Lebensunterhalt der Hilfkräfte sichern. Diese Kleinststellen stellen ein nettes Zubrot für diejenigen dar, die ihren Lebersunterhalt bereits auf anderem Wege bestreiten. Bei diesen Stellen ist allen Beteiligten klar, dass Hilfskräfte als günstige Aushilfen eingesetzt werden, anstatt in ordentlichen Verhältnissen beschäftigt zu werden.
Hilfskraftstellen in den Fachbereichen oder in Forschungsprojekten bieten vielen Studierenden eine mehr oder minder attraktive Möglichkeit des Karriereeinstiegs. Durch die Arbeit in der Lehre oder im Forschungsprojekt können viele Kontakte geknüpft werden, die im weiteren Verlauf der (Wissenschafts-)Karriere nützlich sein können. Außerdem ergibt sich so die Möglichkeit einen Einblick in den Alltag von Forschung und Lehre zu bekommen. Über Seminare und Tutorien können Studierende schon früh herausfinden ob ihnen die Arbeit liegt und sie gewinnen früh Lehrerfahrung, der bei der Einstellung als Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen einen hohen Stellenwert zukommt.
Hauptverdienst
Nicht zuletzt finanzieren sich viele Hilfskräfte über ihre Arbeit ihr Studium. Für diese Hilfskräfte ist ihre Stelle ein ganz normaler Job. Und es stellen sich auch die ganz normalen Probleme wie bei anderen Stellen. Es stellen sich die Fragen, ob das Gehalt zum Leben reicht, wird der Arbeitsvertrag noch einmal verlängert oder wird die Stelle gestrichen, können die Stunden vielleicht aufgestockt werden, damit steigende Lebenshaltungskosten abgedeckten werden können, sind die Arbeitszeiten vereinbar mit zu leistender Pflege- und Sorgearbeit und nicht zuletzt, ist das Studium mit der Stelle vereinbar? (Kurze) Befristungen bedeuten für Hilfskräfte, die ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit bestreiten, eine erhebliche Belastung neben dem Studium und der Arbeit an sich. Für diese Hilfskräfte ist die Abhängigkeit von der Stelle besonders hoch. Das bedeutet auch, dass diese Hilfskräfte stärker als andere darauf schauen müssen den Vorgesetzten zu gefallen und möglichst keinen negativen Eindruck zu hinterlassen. Deshalb ist es für diese Hilfskräfte besonders schwer sich gegen unbezahlte Mehrarbeit, sachfremde Tätigkeiten (wie private Botengänge für die Vorgesetzen) und andere Verstöße zu wehren. Das bedeutet auch: Diesen Einblick in die Wissenschaft können nur diejenigen bekommen, die sich die Arbeit bei kurzen Verträgen und zu niedrigen Löhnen leisten können. Studierende, die sich ihr Studium über Nebenjobs finanzieren, sind häufig auf ergiebigere Geldquellen angewiesen als den nächsten 15-Stunden Vertrag mit viermonatiger Laufzeit oder gehen parallel zur Hilfskraftstelle einer weiteren außeruniversitären Beschäftigung nach, was zu weiterer Mehrbelastung führt.
Hilfskräfte als Sachmittel
Wie deutlich wurde: Viele der Hilfskraftstellen werden von Arbeitgebern und teilweise auch von Arbeitnehmer_innen nicht als reguläre Beschäftigung gesehen. An den Universitäten Marburg und Frankfurt werden studentische Hiflskräfte auch formal als Sachmittel geführt und nicht immer aus den Personalmitteln bezahlt. So werden diese Hilfskräfte zum einen nicht in der Personalstatistik erfasst und sind zum anderen sowieso gesetzlich von der Vertretung durch den Personalrat ausgeschlossen.
4.4 Die fehlende Personalvertretung
Mit Ausnahme von Berlin und zu einem gewissen Grad NRW, gibt es derzeit keine funktionierende Personalvertretung für Hilfskräfte. In vielen Bundesländern, wie beispielsweise in Hessen, sind Hilfskräfte sogar explizit von der bestehenden Personalvertretung ausgeschlossen. Erst im Konfliktfall wird deutlich wie weitreichend dieser Missstand ist: Für Hilfskräfte gibt es an der Hochschule keine institutionalisierte Ansprechpartnerin, die sich ihr gegenüber solidarisch verhält. Die einzigen, die zur Klärung von Konflikten potentiell in Frage kämen, sind eng mit der Arbeitgeber_innenseite verbandelt, wie Personalverwaltungen oder direkte Vorgesetzte. In den meisten Fällen sind gerade diese Akteure auch Konfliktpartei. Damit wird eine extreme Vereinzelung von Hilfskräften hergestellt, die bei Problemen allein auf sich selbst verwiesen sind, auch wenn sie damit überfordert sind. Nicht selten bestehen außerdem doppelte Abhängigkeiten, indem die direkten Vorgesetzten gleichzeitig über die Leistungen im Rahmen des Studiums zu urteilen haben.
Das Fehlen der Personalvertretung für Hilfskräfte heißt aber auch, dass es keine Stelle gibt, die auf die Einhaltung der Regularien für eine fairere Einstellungen achtet. So wird dann auch nicht darauf geachtet, dass an Hochschulen, an denen eigentlich alle Stellen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, auch wirklich alle Stellen ausgeschrieben werden. Die Folge ist, dass Professor_innen sich ihre Hilfskräfte willkürlich aussuchen, was häufig weiße, bildungsbürgerliche Männer privilegiert. Auch Frauenförderung, also die bevorzugte Einstellung von Frauen, bei gleicher Qualifikation, kann nicht funktionieren, wenn niemand die Einhaltung dieser Regeln überprüft.
4.5 Wissenschaft als sozial selektiertes Feld
Neben all der Defizite, die im Kontext der Arbeitsbedingungen bestehen, muss zusätzlich festgehalten werden, dass Wissenschaft ein extrem sozial selektivierender Betrieb ist und Hilfskraftstellen einen großen Anteil daran haben. Wenn der Einstieg in die Wissenschaft tatsächlich in einem nicht geringen Umfang über Hilfskraftstellen funktioniert, dann müssen diese auch für alle zugänglich sein. Formal sind sie das zwar, so lange man* die entsprechenden Qualifikationen vorweisen kann. In der Praxis zeigt sich allerdings ein anderes Bild: Wer sich tatsächlich sein Studium durch Nebenjobs finanzieren muss, die_der kann sich nicht auf eine kurzzeitig befristete und schlecht entlohnte Stelle verlassen. Entweder muss ein Zweit- oder Drittjob her, womit natürlich die Belastung steigt, oder es gilt, sich außerhalb der Uni nach einer Einkommensquelle umzusehen.
Zu diesem Mechanismus der Vorsortierung gesellt sich die Einstellungspraxis als weiteres Ausschlussmoment: Stellen werden gerne ohne Ausschreibung und offenes Bewerbungsverfahren vergeben. Stattdessen werden als geeignet erscheinende Kandidat_innen über direkte Ansprache geworben.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden als „Das ist nunmal so“ apodiktisch als normales Verfahren gesetzt. Hilfskräfte erleben das Leisten von unbezahlter Mehrarbeit, Kettenbefristungen und mangelnde Unterstützung im Konfliktfall als Normalität. Daraus resultiert aber eine hochgradige Vereinzelung: Hilfskräfte tendieren dazu, Überforderung auf vermeintlich eigenes Versagen zurückzuführen, statt auf strukturelle Missstände. Sie erfahren außerdem, dass sie im Konfliktfall keinerlei institutionalisierte Ansprechpartner_innen haben. Damit wird bereits vor der ersten regulären Stelle an der Hochschule Anpassung an den neoliberalen Hochschulalltag einstudiert. Dass es auch anders gehen könnte, wird nicht mitgedacht. Wer die Chance verpasst in seinem Studium als Hilfskraft zu arbeiten wird sich nach anderen Möglichkeiten umsehen müssen und mit mehr Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
5 Ausblick
Die Analyse zeigt deutlich, dass die Aufgabenfelder, aber auch die Probleme von Hilfskräften vielfältige sind. Anstatt nun weiter diese Herausforderungen der individuellen Verantwortung den vereinzelten Studierenden an der neoliberalen Hochschule zu überlassen, schlagen wir ein Modell der Solidarität vor. Nur mit tariflich zugesicherten Rahmenbedingungen und einer Personalvertretung, die die Interessen und Probleme der Hilfskräfte im Auge hat kann eine Grundlage für die Verbesserung der Arbeits- und Studienbedingungen, nicht nur für Hilfskräfte, erreicht werden. Hierfür lohnt es sich zu kämpfen. Wir planen in etwa einem Jahr ein schlagkräftiges Bündnis aufgebaut zu haben, das in der Lage ist über den Kontext der einzelnen Hochschulen hinaus gemeinsame Kampagnen und Aktionen zu starten für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in zwei Jahren. Die Tarifverhandlungen im kommenden Jahr und die erneute Forderungen nach der Aufnahme der Hilfskräfte in einen Tarifvertrag an der Goethe-Universität Frankfurt, die Neuaushandlungen in Berlin und die zunehmende Grundlagenarbeit an anderen Standorten sind ein erster Schritt. Ein zweiter und zentraler der nun folgen muss ist aber mit uns zu diskutieren auf tarifdurst.de, uns per Mail zu kontaktieren oder vor Ort am Arbeitsplatz, beim AStA oder in anderen solidarischen Initiativen das Thema bekannt zu machen und zu verbreiten. Dass das vorliegende Thema ein relevantes ist konnten wir hoffentlich bereits zeigen.
So fordern wir, weil es höchste Zeit ist: Tarifvertrag jetzt! Personalvertretung jetzt! Lohnerhöhung jetzt! Mindestvertragslaufzeit jetzt! Solidarische Hochschule jetzt!